Wirtschaftswissen kompakt
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Egal, ob Sie ein erfahrener Unternehmer, ein aufstrebender Gründer oder einfach nur neugierig auf die Welt des Mittelstands und der Unternehmensberatung sind: Unser Glossar dient als Ihr Kompass durch diese vielfältige Landschaft, indem es zentrale Begriffe, Fachtermini und Themen verständlich erklärt - von A wie 'Außenfinanzierung' bis Z wie ZIM-Förderungen.
Wir werden diese Übersicht regelmäßig aktualisieren, um die neuesten Entwicklungen und Trends zu reflektieren. So haben Sie stets Zugang zu den aktuellsten und relevantesten Informationen.
Insolvenzverfahren im Überblick
Das Insolvenzverfahren dient zur Lösung von finanziellen Schwierigkeiten, bei denen ein Schuldner seine Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann. Es kann sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen durchgeführt werden.
Was ist eine Insolvenz?
Das Insolvenzverfahren ist ein rechtliches Verfahren, das eingeleitet wird, wenn ein Unternehmen oder eine Privatperson nicht mehr in der Lage ist, ausstehende Zahlungen zu begleichen. Dieser Zustand tritt auf, wenn die Ausgaben die Einnahmen dauerhaft übersteigen, und kann durch Fehlinvestitionen, fehlerhafte Preiskalkulationen, oder Veränderungen des Marktes verursacht werden.
Man unterscheidet grundsätzlich drei Insolvenzverfahren:
- Regelinsolvenz: Für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Freiberufler.
- Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz): Für Privatpersonen und ehemalige Selbstständige mit überschaubaren Vermögensverhältnissen ohne Forderungen aus Arbeitsverhältnissen.
- Darüber hinaus gibt es weitere Sonderfälle (z.B. Kleininsolvenz, Gruppeninsolvenz, Insolvenz von Finanzinstituten und Banken, Insolvenz öffentlicher Einrichtungen)
Wer kann einen Insolvenzantrag stellen?
Berechtigt, einen Insolvenzantrag zu stellen, sind der Schuldner selbst, mögliche spätere Insolvenzgläubiger und nachrangige Gläubiger. Bei juristischen Personen sind auch Mitglieder des Vertretungsorgans oder Gesellschafter berechtigt. Eine Antragspflicht besteht für juristische Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes.
Wann wird ein Insolvenzverfahren eröffnet?
Ein Insolvenzverfahren wird eröffnet, wenn nach Prüfung durch das Insolvenzgericht ein Insolvenzgrund vorliegt und die Insolvenzmasse die Verfahrenskosten deckt. Insolvenzgründe sind Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und für juristische Personen zusätzlich Überschuldung.
Was ist das Ziel eines Insolvenzverfahrens?
Das Ziel eines Insolvenzverfahrens bei Unternehmen unterscheidet sich etwas von dem bei Privatpersonen, da der Fokus stärker auf der Erhaltung des Unternehmenswertes und der Interessen der Gläubiger liegt.
Die Hauptziele sind:
- Gerechte Schuldenregulierung: Das Verfahren soll eine geordnete und gerechte Verteilung der Vermögenswerte des Unternehmens an die Gläubiger sicherstellen. Dies bedeutet, dass die vorhandenen Vermögenswerte des Unternehmens erfasst, bewertet und verwertet werden, um die Ansprüche der Gläubiger so weit wie möglich zu befriedigen.
- Fortführung oder Liquidation des Unternehmens: Abhängig von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens kann das Ziel entweder die Sanierung und Fortführung des Unternehmens oder seine Liquidation sein. Bei einer Sanierung werden Maßnahmen ergriffen, um das Unternehmen zu restrukturieren und wieder rentabel zu machen. Im Falle der Liquidation wird das Unternehmen aufgelöst, seine Vermögenswerte werden verkauft, und der Erlös wird unter den Gläubigern aufgeteilt.
- Maximierung des Vermögenswerts für Gläubiger: Durch eine effiziente Verwaltung und Verwertung des Unternehmensvermögens soll der maximal mögliche Wert für die Gläubiger erzielt werden. Dies kann durch die Fortführung des Betriebs während des Insolvenzverfahrens, den Verkauf des Unternehmens als Ganzes oder den Verkauf einzelner Vermögenswerte erfolgen.
- Erhalt von Arbeitsplätzen: Oftmals wird auch versucht, so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten, insbesondere wenn das Unternehmen fortgeführt wird.
Rechtliche Entlastung: Für das Unternehmen kann das Verfahren auch eine rechtliche Entlastung bedeuten, indem es von bestimmten Verbindlichkeiten befreit wird und somit die Möglichkeit für einen Neuanfang oder eine erfolgreiche Liquidation erhält.
Wie ist der Ablauf eines Insolvenzverfahrens?
Der genaue Ablauf eines Insolvenzverfahrens kann variieren, beinhaltet aber im Allgemeinen die Antragstellung, Prüfung durch das Insolvenzgericht, Eröffnung des Verfahrens, Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse, ggf. Erstellung und Durchführung eines Insolvenzplans und abschließend die Restschuldbefreiung.
Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?
Für Privatpersonen dauert das Insolvenzverfahren in der Regel drei Jahre, zuzüglich der benötigten Vorbereitungszeit. Bei Unternehmen hängt die Dauer des Verfahrens von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Möglichkeit einer Sanierung oder Liquidation des Unternehmens.
Was ist eine Insolvenzverschleppung
Insolvenzverschleppung bezeichnet die rechtswidrige Verzögerung der Anmeldung eines Insolvenzverfahrens durch die Geschäftsführung eines Unternehmens. Dies tritt auf, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist und die dafür verantwortlichen Personen, typischerweise die Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder, es versäumen, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen.
In vielen Rechtsordnungen, wie in Deutschland, ist die fristgerechte Anmeldung einer Insolvenz gesetzlich vorgeschrieben. Sobald ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist, müssen die Geschäftsführer innerhalb einer bestimmten Frist, in Deutschland beispielsweise innerhalb von drei Wochen, einen Insolvenzantrag stellen.
Die Insolvenzverschleppung kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben:
- Strafrechtliche Konsequenzen: Geschäftsführer oder Vorstände können wegen Insolvenzverschleppung strafrechtlich verfolgt werden. Dies kann zu Geldstrafen oder sogar zu Freiheitsstrafen führen.
- Zivilrechtliche Haftung: Die verantwortlichen Personen können zivilrechtlich haftbar gemacht werden. Sie müssen möglicherweise für den durch die Verzögerung entstandenen Schaden aufkommen, was bedeutet, dass sie persönlich für die Verbindlichkeiten des Unternehmens einstehen müssen.
- Schädigung der Gläubigerinteressen: Durch die Insolvenzverschleppung verschlechtert sich oft die finanzielle Situation des Unternehmens weiter, wodurch die Chancen der Gläubiger auf eine angemessene Befriedigung ihrer Ansprüche sinken.
Zusammenfassung
Das Insolvenzverfahren bietet sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen einen rechtlichen Rahmen zur Schuldenregulierung. Die Dauer und der spezifische Ablauf des Verfahrens variieren je nach individueller Situation und Art der Insolvenz. Ziel ist es, eine gerechte Schuldenregulierung zu erreichen und gegebenenfalls eine Sanierung des Unternehmens zu ermöglichen.