Überbrückungshilfe III Plus jetzt verlängern

Wer von Juli bis September die Überbrückungshilfe III Plus erhalten hat, kann nun über einen Änderungsantrag die Unterstützung bis zum Jahresende beantragen. Auch Erstanträge für die volle Förderperiode von Juli bis Dezember 2021 können nun beim Bundesamt für Wirtschaft und Energie eingereicht werden.

Ebenso können Unternehmen, die bereits im Juni 2021 antragsberechtigt waren und im Juli von der Flutkatastrophe betroffen waren, die Hilfe in Anspruch nehmen.

Die Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige wurde ebenfalls bis Dezember 2021 verlängert.

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