Staatliche Fördermittel zur Elektromobilität

 

Elektromobilität ist ein zentraler Baustein der Energiewende in Deutschland. Um die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen, setzt die Bundesregierung jetzt gezielte Anreize für Unternehmen im Bereich Nutz-, Sonderfahrzeuge und Infrastruktur. Noch bis August 2022 besteht die Möglichkeit, staatliche Fördermittel für leichte und schwere Nutzfahrzeuge mit alternativen, klimaschonenden Antrieben sowie dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur und elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge zu beantragen.

Dies ist auch gerade für mittelständische Unternehmen eine große Chance, sich mit der Zukunftstechnologie Elektromobilität nachhaltig neu zu positionieren und kosteneffizienter zu wirtschaften. Eine Investition in klimaschonende Nutzfahrzeuge rechnet sich hierbei nicht nur ökonomisch, sondern auch aufgrund der positiven öffentlichen Wirkung.

Beim Umbau des Fahrzeugparks sollte mit Augenmaß vorgegangen und die staatlichen Fördermittel zielgenau eingesetzt werden. Für mittelständische Unternehmen betrifft dies den realen Bedarf an Fahrzeugen und ein damit einhergehendes Mobilitätskonzept, das einen diversifizierten Fuhrpark fördert sowie zukunftssichere Lösungen beim Thema Ladeinfrastruktur beinhaltet. Dank staatlich geförderter Elektromobilität sparen Sie so auf lange Sicht finanzielle Ressourcen und handeln nachhaltig klimafreundlich.

Nutzfahrzeuge und Ladeinfrastruktur jetzt „elektrifizieren“

Nach dem ersten Förderaufruf für alle Klassen und Antriebstechnologien hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) nun den zweiten Aufruf veröffentlicht, im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Nutzfahrzeugen. Ergänzt wird diese zweite Runde durch den Aufruf Sonderfahrzeuge und Infrastruktur.

In einer Pressemitteilung des BMDV betonte Daniela Kluckert, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr: „Nach dem ersten Förderaufruf mit rund 2.000 beantragten klimafreundlichen Nutzfahrzeugen aller Klassen und Antriebstechnologien schreiben wir diese Erfolgsgeschichte mit dem zweiten Förderaufruf sowie mit einem zusätzlichen Aufruf für Sonderfahrzeuge und Infrastruktur fort. Mit den bereitgestellten Mitteln unterstützen wir die Branche dabei, Verantwortung für den Klimaschutz zu übernehmen und Emissionen im Straßengüterverkehr zu senken.“

Nach der Genehmigung durch die Europäische Kommission steht für batterie-, brennstoffzellen- und (Oberleitungs-) hybridelektrische Fahrzeuge entsprechende Tank- und Ladeinfrastruktur sowie dafür in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudien ein umfangreiches, attraktives Förderprogramm bereit. Anträge können seit dem 29. Juni 2022 und noch bis zum 10. August 2022 gestellt werden. Darüber hinaus kann eine Förderung in puncto Wasserstoffinfrastruktur beantragt werden.

Was genau wird gefördert?

Das Maßnahmenpaket der staatlichen Förderung von Elektromobilität sieht vor, neue alternative, klimaschonende Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie auf alternative Antriebe umgerüstete Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 in Höhe von 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben, im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug, zu fördern.

Darüber hinaus wird die für den Betrieb klimafreundlicher Nutzfahrzeuge erforderliche Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben gefördert.

Auch die Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Infrastruktur wird in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben unterstützt.

Im Zeitraum 2021 bis 2024 stellt das BMDV insgesamt circa 1,6 Milliarden Euro für die Förderung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie circa 5 Milliarden Euro für den Aufbau der Tank- und Ladeinfrastruktur (Pkw und Lkw) bereit. Es kann also mit weiteren interessanten Förderprogrammen gerechnet werden.

Investitionen in klimafreundliche Mobilität als Wettbewerbsvorteil

Familien- und mittelständische Unternehmen sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Sie stehen für Verlässlichkeit, Innovation und Weiterentwicklung. Damit die Betriebe und ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten in Rahmen des gesellschaftlichen Wandels hin zu klimafreundlicher Mobilität nicht überfordert werden, stellen Bund, Länder und Europäische Union zahlreiche Förderprogramme und Bezuschussungen bereit. Aus dieser staatlichen Förderung von Elektromobilität erwachsen für alle Unternehmensgrößen mit entsprechender Nutzfahrzeugflotte nachweisbar ökonomische wie strategische Wettbewerbsvorteile – heute und in Zukunft.

Dabei kann – dank Elektromobilität – der Unternehmenserfolg forciert und eine Vorreiterrolle eingenommen werden. Schon heute sind grüne Lieferketten und der Einsatz umweltfreundlicher Nutzfahrzeuge vor allem im lokalen und regionalen Bereich gefordert. Jedoch lassen sich zukunftssichere Innovationen sowie nachhaltige Modernisierungen oft nicht allein und nur zum kleinen Teil mit eignen finanziellen Mitteln schultern: So ist es nicht verwunderlich, dass aktuell nicht wenige Unternehmen ihr Potenzial beim Thema Elektromobilität nicht ausschöpfen. Sie scheuen vermeintlich hohe Anfangsausgaben, negieren die Rentabilität oder ihnen fehlt schlichtweg notwendiges Know-how für den oftmals komplexen Antragstellungsprozess.

Mit externer Beratungsunterstützung kann diese bürokratische Hürde erfolgreich genommen und von Fördermitteln profitiert werden. Bei Interesse unterstützen wir Sie gerne bei der Antragstellung. Für dies und mehr sprechen Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch an oder machen Sie unseren kostenlosen Fördermittelcheck.

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