Unternehmenssicherung in Krisenzeiten

Kosteneffiziente Energieversorgung ist aktuell ein zentrales Thema für Unternehmen. Energie- und Erdgaspreise steigen, die zweite Warnstufe des Notfallplans Gas ist ausgerufen und die Regierung fordert zum Energiesparen auf. Doch viele betriebliche Prozesse sind abhängig vom Gas. Welche konkreten Schritte stehen Unternehmen jetzt zur Verfügung, um Energiemangel und Gasknappheit und damit einhergehende Preiserhöhungen entgegenzutreten beziehungsweise vorzubeugen? Wie sieht es mit Unterstützung und Förderung von staatlicher Seite aus? Ist die Unternehmenssicherung in Krisenzeiten dank Staatshilfen ein gangbarer Weg oder ist eher Eigeninitiative und kluges Unternehmerhandeln gefragt?

Für eine erfolgreiche Unternehmenssicherung gilt es (nicht nur) in Krisenzeiten, zielgerichtete Handlungsoptionen zu prüfen sowie Chancen und Risiken derer abzuwägen. Auf der einen Seite können von außen Marktveränderungen, instabile Rohstoffpreise oder staatliche Eingriffe zu strukturellen Problemen in einem Unternehmen führen, auf der anderen Seite falsche Entscheidungen, fehlendes Risikomanagement und ungenügende Finanz- und Liquiditätsplanung von innen.

Unternehmen sehen existenzielle Gefahren durch stetig steigende Rohstoff- und Energiepreise

Unternehmenssicherung ist insbesondere in der aktuellen problematischen Lage der Energieversorgung komplexer und herausfordernder denn je. So hatten einige Unternehmen, aufgrund der bereits hohen Preise in der Vergangenheit, beim Einkauf von Energie abgewartet und lediglich kurzzeitige Lieferverträge abgeschlossen. Sie hofften auf eine Entspannung der Märkte. Gemäß einer DIHK-Umfrage hatte beim Ausbruch des Krieges in der Ukraine die Hälfte der Unternehmen ihre Strom- und Gasbeschaffung für dieses Jahr noch nicht abgeschlossen. Jetzt müssen sie den für 2022 benötigten Strom weitaus teurer beziehen. Verschlafen oder verzockt!?

Manche Betriebe stehen bereits an einer Existenz gefährdenden Schwelle. Einige Industriebranchen warnen, dass auf diesem Energiepreisniveau der Standort Deutschland nicht mehr gehalten werden kann. Während ein mittleres Unternehmen der Glasindustrie 2015 noch durchschnittlich 100.000 Euro monatlich für seine Energieversorgung bezahlt hat, ist aktuell dafür das Fünffache – oder mehr – fällig. In Bayern musste ein Stahlwerk aus Kostengründen für einige Tage abschalten und ein norddeutscher Verpackungsmittelhersteller hat seine Produktion nach 60 Jahren, trotz voller Auftragsbücher, geschlossen.

Versorgungssicherung von Unternehmen steht ganz oben auf der europäischen wie bundesdeutschen Polit-Agenda

Die Europäische Kommission stellte jüngst Soforthilfemaßnahmen zur Bekämpfung hoher Energiepreise vor: „Nach der „Energiepreis-Toolbox“ vom Oktober 2021 legte die Kommission am 8. März 2022 zusätzliche Leitlinien für die Mitgliedstaaten vor, um Unternehmen und Haushalte vor hohen Preisen zu schützen.“ Zu den Interventionsmöglichkeiten für die Mitgliedstaaten auf den Strommärkten gehört demnach auch die vorübergehende Ausdehnung der regulierten Endkundenpreise auf kleine und mittlere Unternehmen.

Als Reaktion auf die Auswirkungen des Russland-Ukraine-Konflikts hat die Bundesregierung Maßnahmen auf den Weg gebracht, die vor allem energieintensiven Betrieben helfen soll. Seit dem 15. Juli 2022 können daher Betriebe, die von den hohen Energiepreisen stark betroffen sind, einen Förderzuschuss beantragen. Die Antragsfrist endet am 31. August – Eile ist also geboten! Insgesamt stehen bis zu fünf Milliarden Euro zur Verfügung, gedeckelt für jedes Unternehmen bis maximal 50 Millionen Euro.

Voraussetzung: Die Kosten für Gas und Strom müssen sich zwischen Februar und September dieses Jahres, im Vergleich zum Vorjahr, mehr als verdoppelt haben. Das Unternehmen muss zudem nach der KUEBLL-Liste einer energie- oder handelsintensiven Branche angehören.

Die KUEBLL sind die sogenannten „Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen“. Innerhalb der KUEBLL sind die Voraussetzungen festgelegt, unter denen staatliche Beihilfen in den Bereichen Klima, Umweltschutz und Energie als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden können. Im Abschnitt 4.11 regeln die Leitlinien die Ermäßigung von Stromabgaben für energieintensive Unternehmen.

Hier geht es zur Antragstellung: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiekostendaempfungsprogramm/Energiekostendaempfungsprogramm_node.html

Aufgrund der Preissprünge im Energiemarkt wurde von der Bundesregierung bereits ein Absicherungsinstrument gestartet, das die Liquidität von Energieunternehmen absichern und die stabile Versorgung gewährleisten soll. Es geht um die Finanzierung von Sicherheitsleistungen beim Handel mit Energie – um Kredite der KfW, die vom Bund mit Garantien absichert werden. Die EEG-Umlage wird zum 1. Juli 2022 abgeschafft, ein halbes Jahr früher als geplant. Dennoch sind für viele Unternehmer weitere Maßnahmen notwendig: eine Absenkung der Stromsteuer, zinsgünstige Kredite oder direkte Zahlungen im Notfall. Zudem sollte mittelfristig die Höhe der Energiekosten in Deutschland auf einem wettbewerbsfähigen Niveau gehalten werden. Hier stehen beispielsweise die Rahmenbedingungen für grüne Direktverträge (Grünstrombezug) im Fokus.

Jetzt an der Zukunftssicherung arbeiten

Der Bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger rät den Unternehmen eindringlich, sich auf eine mögliche Gasmangellage vorzubereiten. Er empfiehlt als Alternative zu Gas zum Beispiel die Wiedernutzbarmachung von Lager- oder Abfüllanlagen für Heizöl oder Flüssiggas (Fuel Switch), Brennstoffwechsel bei nieder temperierter Prozesswärme sowie Einsparungen bei der Raumwärme durch Optimierung von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen oder der Warmwasserbereitstellung.

Doch welche konkreten Schritte können die Unternehmen umsetzen?

  • Energieverbrauch optimieren, Strom und Gas einsparen
  • Kontakt mit Versorgungsunternehmen aufnehmen
  • Fuel-Switch-Möglichkeiten prüfen und ggf. frühzeitig einleiten
  • Informationsangebote und Fördermöglichkeiten wahrnehmen

Wer langfristig erfolgreich sein will, muss die wirtschaftliche Lage seines Unternehmens, das ökonomisch-politische Umfeld sowie die entsprechenden Märkte zu jeder Zeit im Blick haben – auch perspektivisch. Gemeinsam erarbeiten wir Lösungen, die nicht nur für aktuelle Krisen positive Ergebnisse realisieren, sondern auch eine Resilienz gegen zukünftige etablieren. Wir unterstützen sie bei der Auswahl der für sie relevanten Fördermöglichkeiten – bis zur Antragstellung.

Vereinbaren Sie jetzt einen ersten kostenfreien Beratungstermin, telefonisch unter +49 (0)911 588 54 0 oder per E-Mail an: info@schaffer-collegen.de.

Mehr Informationen und weiterführende Links zum Förderprogramm und Anträgen finden Sie unter:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiekostendaempfungsprogramm/Energiekostendaempfungsprogramm_node.html

Link zum Merkblatt und Definition der Antragsberechtigten:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiekostendaempfungsprogramm/Foerderprogramm_Im_Ueberblick/Foerderprogramm_Im_Ueberblick_node.html

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