Novemberhilfe für Unternehmen beschlossen

Mit dem Ende Oktober beschlossenem Lockdown light müssen im November erneut zahlreiche Unternehmen, vor allem aus der Gastronomie und Kulturszene, schließen und stehen somit wieder vor einer existenzbedrohenden Situation.

Die Bundesregierung hat daher am 5. November 2020 eine außerordentliche Wirtschaftshilfe beschlossen, mit der sie direkt und indirekt betroffene Unternehmen unterstützen will. Das Gesamtvolumen dieser Novemberhilfe wird sich voraussichtlich auf etwa 10 Milliarden Euro belaufen.

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die im November entweder komplett schließen müssen oder die mindestens 80 % ihres Umsatzes mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen generieren. Ebenso können Unternehmensverbunde und Holdinggesellschaften, bei denen mehr als 80 % des Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfallen, auf staatliche Hilfe hoffen.

Corona-Förderung auf Basis von Umsatz 2019

Die Förderung wird nach dem wöchentlichen Umsatz aus dem Vergleichszeitraum im November 2019 bemessen und beträgt maximal 1 Million Euro. Soloselbständige können auch den durchschnittlichen Wochenumsatz aus dem gesamten Jahr 2019 als Vergleichszeitraum angeben.

Werden im November 2020 trotz der Schließung Umsätze erzielt, so müssen diese an die Förderung angerechnet werden – ebenso andere staatliche Leistungen, die im November 2020 bezogen werden. Eine Ausnahme bildet der Umsatz, der mit To-Go-Speisen erzielt wird. Dieser wird im Verlgeichszeitraum nicht berücksichtigt, dafür aber auch im Förderzeitraum nicht angerechnet.

Die Anträge können in den nächsten Wochen gestellt werden und sollten größtenteils über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer eingereicht werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung und erläutern Ihnen alle Details rund um die außerordentliche Wirtschaftshilfe. Sprechen Sie uns an.

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