Corona-Hilfspaket für KMU

Anfang Juli hat der Bund den Weg freigemacht für die Corona-Überbrückungshilfe. Kleine und mittlere Unternehmen können nun Fördergelder in Höhe von bis zu 150.000 Euro beantragen.

Das Hilfspaket soll Betriebe unterstützen, die durch die Corona-Hilfe unverschuldet in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind. Als Voraussetzung nennt der Bund einen Umsatzrückgang in den Monaten April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Allerdings können Unternehmen die Anträge nicht selbst einreichen, sondern müssen den Weg über ihren Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer nehmen.

Hier können Sie sich alle Informationen zur Corona-Überbrückungshilfe herunterladen.

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